Allgemeine Geschäftsbedingungen von Purpur Media für die Vermarktung von Online-Werbeflächen
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025
1. Vertragsgegenstand
Im Rahmen der Vermarktung von Werbeflächen in Online-Medien übernimmt die Purpur Media Vermarktungs GmbH, Loquaiplatz 12/7, 1060 Wien (nachfolgend Purpur Media genannt) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Zurverfügungstellung von Werbeflächen in seinen Online-Angeboten und den Angeboten seiner Werbeträger zur Platzierung von Werbung durch den Werbetreibenden. Die angeführten Preise und Tarife gelten bis auf Widerruf. Bei Preisänderungen treten die neuen Preislisten auch für die laufenden Aufträge sofort in Kraft. Für alle Aufgaben in diesem Bereich gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Gültigkeit unserer Angebote
Unsere Angebot sind ab dem Ausstellungsdatum für 30 Tage gültig.
3. Material und Auslieferung
„Material“ sind die für eine Werbeschaltung notwendigen Informationen, Daten und Dateien, insbesondere die vom Werbetreibenden zu übergebenden Banner, Sujets, Grafiken, sei es in analoger als auch digitalisierter Form, sowie die für deren Funktion erforderlichen Programmiercodes.
Der Werbetreibende trägt dafür Sorge, dass das Material rechtzeitig – das heißt, Grafiken entsprechend der jeweils aktuellen IAB-Standardformate spätestens 3 Arbeitstage, Sonderformate bzw. alle anderen Werbeformen spätestens 5 Arbeitstage und Mobile Werbeformen spätestens 7 Tage vor Schaltung der Werbung – vollständig, fehlerfrei, den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend und für die vereinbarte Schaltung tauglich an Purpur Media übergeben werden und sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Art und Größe eignen. Die jeweiligen Zieladressen der Links (URL im Internet) sind mit anzugeben.
Werden Werbemittel mit größeren Datenmengen als IAB Standard angeliefert, erhöht sich der TKP des Werbemittels pro 10 KB Größenüberschreitung um 50 Cent.
Purpur Media behält sich vor, das angelieferte Material auf seine technische Eignung hinsichtlich der vereinbarten Schaltung zu prüfen. In jedem Fall haftet der Werbetreibende für die rechtliche und technische Mängelfreiheit des übergebenen Materials und wird Purpur Media im Zusammenhang mit allen ihr daraus entstehenden Schäden und erhobenen Ansprüchen Dritter schadlos halten. Sollte eine fehlerfreie Auftragsabwicklung nicht gewährleistet werden können, ist Purpur Media berechtigt, dieses Material unverzüglich aus der Schaltung zu nehmen. In einem solchen Fall ist ein Nachweis eines Schadens seitens der Purpur Media nicht notwendig. An Purpur Media können wegen dieser Maßnahme keine Ansprüche gestellt werden.
Die Übergabe hat vorzugsweise per E-Mail-Anhang an den Kundenbetreuer oder per Post an den Firmensitz der Purpur Media, zu erfolgen. Wird Purpur Media auch mit der Erstellung der Werbemittel wie z. B. Banner, Advertorials, etc. (d.s. Werbeflächen mit oder ohne Link zum Werbeangebot des Werbetreibenden) beauftragt, so müssen die Materialien dazu bis spätestens 14 Tage vor Schaltung angeliefert sein.
Purpur Media übernimmt für das gelieferte Material Dritten gegenüber keine inhaltliche Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, dieses aufzubewahren oder an den Werbetreibenden zurück zu liefern. Soweit nicht anders vereinbart, verbleiben sämtliche Rechte an durch Purpur Media gestaltete oder durch Purpur Media an Dritte beauftragte Werbemittel bei Purpur Media. Jegliche Bearbeitung, Nutzung und Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung on Purpur Media.
Werbemittel werden von Purpur Media standardmäßig Multiscreen (insbesondere ggf. Website, mobile Website, App, Accelerated Mobile Pages, u.a.) angeboten und ausgeliefert.
4. Rechteeinräumungen
Der Werbetreibende räumt Purpur Media sämtliche für die Nutzung und auftragsgemäße Schaltung des Materials erforderlichen Rechte ein.
Purpur Media kann an den eingeräumten Rechten die für die vereinbarte Werbeschaltung erforderlichen Unterlizenzen in beliebiger Anzahl einräumen, sowie die eingeräumten Rechte an Dritte übertragen.
Der Werbetreibende bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zur Verbreitung im Internet oder auf einem Online Dienst erforderliche Nutzungsrechte, insbesondere sämtliche oben angeführten Rechte, von sämtlichen Inhabern von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Material (wie z.B.: Texten, Fotos, Grafiken, Tonträger, Videobänder, etc.) erworben hat. Der Werbetreibende wird Purpur Media gegen alle im Zusammenhang damit von dritter Seite erhobenen Ansprüche verteidigen und Purpur Media hinsichtlich aller daraus resultierender Kosten, Strafen, etc. schad- und klaglos halten.
5. Bearbeitungen: Freigabe und Vergütung
Etwaige Korrekturen, Änderungen oder Bearbeitungen des Materials, die zur optimalen Umsetzung notwendig sind, werden – soweit nicht anders vereinbart – dem Werbetreibenden nach Zeitaufwand verrechnet. Purpur Media informiert den Werbetreibenden darüber, wann die Abnahme des Materials durch den Werbetreibenden erfolgen kann. Der Werbetreibende wird die Abnahme nach erfolgter Information unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden durchführen. Die Abnahme wird wiederholt, sofern Reklamationen innerhalb von 24 Stunden gemeldet wurden, andernfalls gilt das Material als abgenommen. Die Abnahme von Teilsystemen ist zwischen den Vertragsparteien gesondert zu vereinbaren.
6. Inhaltliche Verantwortung
Der Werbetreibende garantiert, dass die Inhalte des Materials nicht gegen geltendes österreichisches und EU Recht, gesetzliche und behördliche Verbote sowie die guten Sitten verstoßen. Die Verantwortung für den Inhalt des Materials und der Werbeflächen trägt ausschließlich der Werbetreibende.
Der Werbetreibende garantiert, dass durch die Schaltung der Werbung Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Der Werbetreibende hält Purpur Media von allen Ansprüchen Dritter aufgrund etwaiger Nichteinhaltung vorstehender Regelungen schad- und klaglos.
Purpur Media ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung der Werbung vorzunehmen. Purpur Media ist berechtigt, Werbung, die gegen vorstehende Bestimmungen verstößt und Links, welche zu Inhalten führen, die gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, unverzüglich aus dem Angebot zu nehmen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Purpur Media wird den Werbetreibenden unverzüglich von der durchgeführten Maßnahme unterrichten. Der Werbetreibende bleibt zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass Purpur Media die Werbung zu Unrecht aus dem Angebot genommen hat. Weitergehende Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche des Werbetreibenden sind ausgeschlossen.
Der Werbetreibende hat dafür Sorge zu tragen, dass das Material die von § 6 ECG geforderten Informationen über kommerzielle Kommunikation bei Schaltung erkennbar enthält, insbesondere 1. als kommerzielle Kommunikation (= Werbung) erkennbar ist, und 2. den Werbetreibenden als natürliche oder juristische Person, die die kommerzielle Kommunikation in Auftrag gegeben hat, erkennen lässt. Der Werbetreibende wird bei Verstoß gegen diese Bestimmung Purpur Media hinsichtlich aller daraus resultierender Kosten, Strafen, etc. schad- und klaglos halten.
7. Zahlungskonditionen
Der Werbetreibende zahlt für seine Werbeschaltung einen vereinbarten oder den der jeweils gültigen Preisliste entsprechenden Festpreis. Externe Kosten wie beispielsweise Streaming-Kosten für Videoformate (In Stream oder Pre-Roll-Werbung) trägt der Auftraggeber. Purpur Media stellt dem Werbetreibenden spätestens nach Ablauf der Kampagne auf Wunsch eine Statistik über die erbrachte Schaltleistung zur Verfügung, welche Auskunft über die Anzahl der realisierten AdImpressions, AdClicks und, soweit vereinbart, auch über sonstige Abrechnungsmodelle (Orders, Leads, etc.) gibt. Als abrechnungsrelevant gelten die Daten, die durch die von Purpur Media eingesetzte Adserver Technologie erhoben wurden. Eine Abweichung von bis zu 10% gilt hierbei als unbeachtlich. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder nach Kampagnenende. Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge spätestens 20 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 9,5% p.a., beginnend mit Rechnungsdatum, sowie Mahn- und Einziehungskosten fällig. Bei Zahlungsverzug werden laufende und weitere Aufträge bis zur Bezahlung des fälligen Betrages zurückgestellt. (Der Gesamtsaldo ist sofort fällig.)
8. Preisanpassung
Purpur Media ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte anzupassen. Purpur Media teilt dies dem Werbetreibenden einen Monat vor dem Änderungstermin per Telefax, E-Mail oder Brief mit. Der Werbetreibende ist in diesem Fall berechtigt, der Änderung bis zwei Wochen vor dem Änderungstermin schriftlich zu widersprechen. Macht der Werbetreibende von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so gelten ab dem Änderungstermin die neuen Entgelte. Widerspricht der Werbetreibende der Änderung, so ist Purpur Media berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Änderungstermin zu kündigen.
9. Rabattierungen und Stornierungsfristen
Rabatte werden lediglich auf die reinen Mediaschaltungen im Kernportfolio von Purpur Media gewährt. Gestaltungskosten für Werbemittel bzw. Aufträge an Dritte durch Purpur Media sind von den in den Preislisten genannten Rabattstaffeln ausdrücklich ausgenommen.
Die kostenfreie Stornierung eines Werbeauftrages ist bis 14 Arbeitstage vor Schaltung möglich. Bei einer Stornierung bis zu 7 Arbeitstagen vor Schaltung sind 50% des Buchungsvolumens und bei weniger als 7 Arbeitstagen vor Schaltung oder einer laufenden Kampagne sind 100% des Buchungsvolumens zu bezahlen.
10. Gewährleistung
Purpur Media macht weder Zusicherungen über mögliche Platzierungen und/oder Reihenfolgen der Werbeschaltungen noch über die Verteilung der AdImpressions innerhalb des Kampagnenzeitraumes und ist nach billigem Ermessen dazu berechtigt, Werbeschaltungen aus redaktionellen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen.
Wird die Werbung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß geschaltet, so verpflichtet sich Purpur Media, die Schaltung ehestmöglich nachzuholen. Schlagen 2 Nachholungsversuche fehl, so ist der Werbetreibende zur Preisminderung oder im Falle der Nichterfüllung zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche stehen nicht zu. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht.
In Fällen höherer Gewalt, z. B. Arbeitskampf, Beschlagnahme und sonstige behördliche Maßnahmen, Verkehrs- und Betriebsstörungen u.ä., behält Purpur Media den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht wird. Mängel sind unverzüglich schriftlich bei sonstigem Verlust der Gewährleistungs- und allfälliger Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
11. Haftung Purpur Media
Purpur Media haftet nur für Schäden, die von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere auf Grund einer positiven Vertragsverletzung, haftet Purpur Media nicht. Für von Purpur Media nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Werbetreibenden bzw. seiner Agentur liegende Schäden haftet Purpur Media nicht. Purpur Media haftet in keinem Fall für beschädigte oder verloren gegangene Daten oder Dateien.
12. Geheimhaltung, Datenschutz
Sofern Auswertungen mit einem passwortgeschützten Zugang im Online-Bereich von Purpur Media zur Verfügung gestellt werden, verpflichtet sich der Werbetreibende einerseits das Passwort absolut vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und nicht an Dritte weiter zugeben, andererseits Purpur Media für Schäden die auf Grund der Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht entstehen, schad- und klaglos zu halten. Für den Fall dass eine Weitergabe innerhalb des Unternehmens vom Werbetreibenden notwendig ist, verpflichtet sich dieser, das von Purpur Media übermittelte Passwort nur jenen Personen seines Unternehmens zu Verfügung zu stellen, die derselben Geheimhaltungspflicht unterliegen.
Der Werbetreibende verpflichtet sich, alle Informationen und Daten, die er von Purpur Media im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhält, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Der Werbetreibende wird hiermit gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Purpur Media seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Der Werbetreibende stimmt der Weitergabe dieser Daten an Dritte für Zwecke der Marktforschung zu.
13. Sonstiges
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Firmensitz von Purpur Media. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.